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Hygiene und Desinfektion
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Aktualisiert mit den vom RKI priorisierten Erregern
Welche Erreger spielen in Deutschland als Verursacher von Infektionen die größte Rolle? Eine Bewertung hat das Robert Koch-Institut mit einer Liste von 127 in Deutschland vorkommenden Krankheitserregern vorgenommen. Den Erregern wurden im Hinblick auf Häufigkeit, Verteilung und Krankheitslast verschiedene Prioritäten zugeordnet.
Unsere Erregersuche von A-Z wurde unter Berücksichtigung der Erreger-Priorisierung bei Bakterien, Viren und Parasiten erweitert. Sie finden damit nicht nur die klinisch relevantesten Erreger, sondern auch das jeweils erforderliche Wirkungsspektrum für Desinfektionsmittel.
Die Erreger von A-Z -Datenbank bietet Ihnen kompakte Hintergrundinformationen zu Familie, Vorkommen, den häufigsten Infektionen durch den Erreger sowie ggf. zum Resistenzverhalten.
Die Wirksamkeit eines Desinfektionsverfahrens kann gegenüber dem Krankheitserreger selbst bestimmt (z.B. Coxsackie-Virus) werden. Sollten zu dem gesuchten Krankheitserreger keine eigenen Daten vorliegen, dann ist das hier genannte erforderliche Wirkungspektrum als Orientierung gedacht (z.B. viruzid bei Coxsackie-Viren). Den Hinweis auf das erforderliche Wirkungsspektrum für Desinfektionsmittel finden Sie schon in der Übersicht auf den ersten Blick.
Erregersuche um Hauptübertragungswege und Desinfektionsempfehlungen ergänzt.
Fehlt ein Erreger?
Sollte ein klinisch relevanter Erreger nicht berücksichtigt sein, ergänzen wir diesen gern. Nutzen Sie für Ihre Anregungen bitte das Kontaktformular.
Acinetobacter baumannii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Acinetobacter lwoffii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Acinetobacter spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Adenovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut oder wirksam gegenüber Adenovirus
Aktinomyzeten BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Alcaligenes faecalis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Alcaligenes spp. / Achromobacter spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Alcaligenes xylosoxidans (inkl. ESBL) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Arbovirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Aspergillus spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Astrovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Bacillus anthracis SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bacillus cereus SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bacteroides fragilis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bartonella quintana BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bordetella pertussis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Borellia burgdorferi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Brucella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Burkholderia cepacia (inkl. MDR) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Burkholderia mallei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Burkholderia pseudomallei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Campylobacter jejuni / coli BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida albicans LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida krusei LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida parapsilosis LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Chlamydia pneumoniae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Chlamydia psittaci BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Chlamydia trachomatis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Citrobacter spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium difficile SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium botulinum SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium perfringens SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Coronavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Corynebacterium diphtheriae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Corynebacterium pseudotuberculosis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Corynebacterium ulcerans BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Coxiella burnetii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Coxsackievirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Cryptococcus neoformans LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Cryptosporidium parvum chemische Desinfektion unwirksam
Cryptosporidium hominis chemische Desinfektion unwirksam
Cyclospora cayetanensis chemische Desinfektion unwirksam
Cytomegalie-Virus (CMV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Denguevirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Ebolavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
ECHO-Virus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Entamoeba histolytica chemische Desinfektion unwirksam
Enterobacter aerogenes BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterobacter cloacae (inkl. ESBL) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterococcus faecalis (inkl. VRE) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterococcus faecium (inkl. VRE) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterococcus hirae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Epidermophyton spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Epstein-Barr-Virus (EBV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Escherichia coli
(inkl. EHEC, EPEC, ETEC, EIEC, EAEC, ESBL, DAEC) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Francisella tularensis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
FSME-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Gelbfiebervirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Giardia lamblia chemische Desinfektion unwirksam
Haemophilus influenzae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Hantavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Helicobacter pylori BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Helminthen (Würmer) chemische Desinfektion unwirksam
Hepatitis A-Virus (HAV) ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis B-Virus (HBV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis C-Virus (HCV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis D-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis E-Virus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Herpes-simplex-Virus (HSV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Histoplasma capsulatum FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Humane Immundefizienz-Viren (HIV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Enterovirus 71 ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Herpesvirus 6 (HHV-6) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Herpesvirus 7 (HHV-7) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Herpesvirus 8 (HHV-8) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Metapneumovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Papillomavirus (HPV) ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Influenzavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Klebsiella granulomatis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Klebsiella oxytoca (inkl. ESBL) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Klebsiella pneumoniae (MDR inkl. ESBL) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus (CCHFV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Lassavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Leclercia adecarboxylata BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Legionella pneumophila BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Leishmania spp. chemische Desinfektion unwirksam
Leptospira interrogans BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Leuconostoc pseudomesenteroides BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Listeria monocytogenes BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Marburgvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Masernvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Maul- und Klauenseuche-Virus (MKSV) ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Molluscipoxvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Micrococcus luteus BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Microsporum spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Morganella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Mumpsvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Mycobacterium leprae MykobakterizidWirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Mykobakterien erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Tuberkulozidie: Wirksamkeit nur gegenüber M. tuberculosis (geprüft an M. terrae)
Mykobakterizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Für den Nachweis der mykobakteriziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14348).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Mykobakterizidie:
Mycobacterium terrae und Mycobacterium avium.
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der mykobakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Mycobacterium tuberculosis (inkl. MDR) TuberkulozidWirksamkeit gegen Mycobacterium tuberculosis
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Mykobakterien erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Tuberkulozidie: Wirksamkeit nur gegenüber M. tuberculosis (geprüft an M. terrae)
Mykobakterizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Für den Nachweis werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14348).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Tuberkulozidie:
Mycobacterium terrae.
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der tuberkuloziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Mycoplasma pneumoniae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Neisseria meningitidis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Neisseria gonorrhoeae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Norovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut oder wirksam gegenüber Murinem Norovirus
Orientia tsutsugamushi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Pantoea agglomerans BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Parainfluenzavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Parvovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Pediculus humanus capitis chemische Desinfektion unwirksam
Pediculus humanus corporis chemische Desinfektion unwirksam
Plasmodium spp. chemische Desinfektion unwirksam
Pneumocystis jiroveci FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Poliovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Polyomavirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut oder wirksam gegenüber Polyomavirus
Proteus mirabilis (inkl. ESBL) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Proteus vulgaris BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Providencia stuartii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Pseudomonas aeruginosa BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Pseudomonas spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Rabiesvirus / Tollwut-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Ralstonia spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Rhinovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Rötelnvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Rotavirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut oder wirksam gegenüber Rotavirus
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Rickettsia prowazekii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Rickettsia typhi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella enteritidis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella paratyphi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella typhimurium BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe) chemische Desinfektion unwirksam
SARS-Coronavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Sapovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Serratia marcescens (inkl. ESBL) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Shigella sonnei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus aureus (inkl. MRSA, VRSA) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus capitis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus epidermidis (inkl. MRSE) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus haemolyticus BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus hominis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus lugdunensis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus saprophyticus BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Stenotrophomonas maltophilia BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Streptococcus pneumoniae (inkl. PRSP) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Streptococcus pyogenes BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Streptococcus spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Toxoplasma gondii chemische Desinfektion unwirksam
Treponema pallidum BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Trichinella spiralis chemische Desinfektion unwirksam
Trichomonas vaginalis chemische Desinfektion unwirksam
Trichophyton spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Trichosporon spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Trypanosoma brucei gambiense chemische Desinfektion unwirksam
Trypanosoma brucei rhodesiense chemische Desinfektion unwirksam
Trypanosoma cruzi chemische Desinfektion unwirksam
Vacciniavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Variolavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Varizella-Zoster-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Vibrio cholerae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
West-Nil-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Yersinia enterocolitica BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Yersinia pestis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Yersinia pseudotuberculosis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Wurde ein klinisch relevanter Erreger nicht berücksichtigt, ergänzen wir diesen gern. Nutzen Sie für Ihre Anregungen bitte dieses Kontaktformular.