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Hygiene und Desinfektion
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Die Erreger von A-Z -Datenbank bietet Ihnen kompakte Hintergrundinformationen zu Familie, Vorkommen, den häufigsten Infektionen durch den Erreger, Hauptübertragungswege, Desinfektionsempfehlungen sowie ggf. zum Resistenzverhalten.
Die Wirksamkeit eines Desinfektionsverfahrens kann gegenüber dem Krankheitserreger selbst bestimmt (z.B. Coxsackie-Virus) werden. Sollten zu dem gesuchten Krankheitserreger keine eigenen Daten vorliegen, dann ist das hier genannte erforderliche Wirkungsspektrum als Orientierung gedacht (z.B. viruzid bei Coxsackie-Viren). Den Hinweis auf das erforderliche Wirkungsspektrum für Desinfektionsmittel finden Sie schon in der Übersicht auf den ersten Blick.
Immer auf dem neuesten Stand:
Die Erregersuche wird laufend mit relevanten Erregern aktualisiert und mit den Informationen von RKI und WHO abgeglichen.
So enthält die Datenbank alle vom RKI priorisierten Erreger sowie die relevantesten antibiotikaresistenten Bakterien nach WHO-Listung.
Acinetobacter baumannii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Acinetobacter lwoffii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Acinetobacter spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Adenovirus Begrenzt viruzid PLUSWirksamkeit gegen behüllte Viren sowie Noro, Rota- und Adenoviren
Für den Nachweis des Wirkungsspektrums begrenzt viruzid PLUS werden in Deutschland DVV/RKI-Methoden empfohlen (quantitative Suspensionsversuche; Hinweis: praxisnahe Prüfmethoden sind für Händedesinfektionsmittel noch nicht verfügbar).
Die auf europäischer Ebene erarbeiteten Normen (EN 14476) stellen Mindestanforderungen dar, während die Prüfung gemäß RKI/DVV aufgrund strengerer Vorgaben eine höhere Sicherheit für die Richtigkeit der Ergebnisse gewährleistet. Falls Produkte ausschließlich nach europäischen Normen getestet wurden, sollten gemäß des Arbeitskreises Viruzidie bestimmte Bedingungen berücksichtigt worden sein (z. B. insgesamt zwei unabhängige Tests mit Ermittlung des mittleren Konfidenzintervalls in den vorgegebenen Grenzen).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzt viruzid PLUS sind Adenoviren und murine Noroviren (MNV).
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2: pr EN 16777 ist geplant, DVV Carriertest (2012) liegt vor). oder ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Aeromonas spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
African Swine Fever-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Aktinomyzeten BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Alcaligenes faecalis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Alcaligenes spp. / Achromobacter spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Alcaligenes xylosoxidans (inkl. ESBL/MRGN) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Arbovirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Ascaris lumbricoides Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Aspergillus spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Astrovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Bacillus anthracis SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bacillus cereus SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bacillus subtilis SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bacteroides fragilis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Bartonella quintana BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Blastocystis hominis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Bordetella pertussis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Borellia burgdorferi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Borellia duttoni BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Borrelia recurrentis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Brevundimonas diminuta BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Brevundimonas vesicularis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Brucella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Burkholderia cepacia (inkl. MDR) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Burkholderia mallei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Burkholderia pseudomallei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Campylobacter jejuni / coli BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida albicans LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida auris LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida krusei LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Candida parapsilosis LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Chikungunyavirus (CHIKV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Chlamydia pneumoniae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Chlamydia psittaci BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Chlamydia trachomatis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Citrobacter spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium difficile SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium botulinum SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium perfringens SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Clostridium tetani SporizidWirksamkeit gegen Bakteriensporen
Für den Nachweis der sporiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1). Eine europäische Prüfmethode gibt es derzeit jedoch nur aus dem Lebensmittelbereich (EN 13704). Allerdings existieren verschiedene nationale Methoden, z.B. in Deutschland die Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), in Frankreich die Normen der Association Française de Normalisation (AFNOR) und in den USA die Methoden der American Society for Testing and Materials (ASTM).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Sporizidie:
Sporen von Bacillus subtilis, ggf. auch von Bacillus cereus bzw. Clostridium sporogenes
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Coronavirus (inkl. 2019-nCoV, SARS- und MERS-CoV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Corynebacterium diphtheriae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Corynebacterium pseudotuberculosis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Corynebacterium spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Corynebacterium ulcerans BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Coxiella burnetii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Coxsackievirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Cryptococcus neoformans LevurozidWirksamkeit gegen Sprosspilze
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Levurozidie: Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Cryptosporidium parvum Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Cryptosporidium hominis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Cyclospora cayetanensis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Cytomegalie-Virus (CMV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Denguevirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Dientamoeba fragilis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Ebolavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Echinococcus spp. Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
ECHO-Virus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Entamoeba dispar Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Entamoeba histolytica Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Enterobacter aerogenes BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterobacter cloacae (inkl. ESBL/MRGN) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterobius vermicularis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Enterococcus faecalis (inkl. VRE) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterococcus faecium (inkl. VRE) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Enterococcus hirae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Epidermophyton spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Epstein-Barr-Virus (EBV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Escherichia coli
(inkl. EHEC, EPEC, ETEC, EIEC, EAEC, ESBL/MRGN, DAEC) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Filarien Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Francisella tularensis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
FSME-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Gelbfiebervirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Giardia lamblia Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Haemophilus influenzae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Hantavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Helicobacter pylori BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Helminthen (Würmer) Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Hepatitis A-Virus (HAV) ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis B-Virus (HBV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis C-Virus (HCV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis D-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hepatitis E-Virus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Herpes-simplex-Virus (HSV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Histoplasma capsulatum FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
HTLV-1 Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humane Immundefizienz-Viren (HIV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Enterovirus 71 ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Herpesvirus 6 (HHV-6) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Herpesvirus 7 (HHV-7) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Herpesvirus 8 (HHV-8) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Metapneumovirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Humanes Papillomavirus (HPV) ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Hymenolepis nana Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Influenzavirus (inkl. A(H1N1), A(H1N1)pdm09, A(H3N2), A(H5N1), A(H5N5), A(H5N6), A(H5N8), A(H7N9), A(H10N8)) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Klebsiella granulomatis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Klebsiella oxytoca (inkl. ESBL/MRGN) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Klebsiella pneumoniae (MDR inkl. ESBL/MRGN) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus (CCHFV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Lassavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Leclercia adecarboxylata BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Legionella pneumophila BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Leishmania spp. Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Leptospira interrogans BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Leuconostoc pseudomesenteroides BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Listeria monocytogenes BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Marburgvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Masernvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Maul- und Klauenseuche-Virus (MKSV) ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Menglavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Molluscipoxvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Micrococcus luteus BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Microsporum spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Moraxella catarrhalis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Morganella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Mumpsvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Mycobacterium basiliense sp. nov. MykobakterizidWirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Mykobakterien erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Tuberkulozidie: Wirksamkeit nur gegenüber M. tuberculosis (geprüft an M. terrae)
Mykobakterizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Für den Nachweis der mykobakteriziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14348).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Mykobakterizidie:
Mycobacterium terrae und Mycobacterium avium.
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der mykobakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Mycobacterium chimaera MykobakterizidWirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Mykobakterien erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Tuberkulozidie: Wirksamkeit nur gegenüber M. tuberculosis (geprüft an M. terrae)
Mykobakterizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Für den Nachweis der mykobakteriziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14348).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Mykobakterizidie:
Mycobacterium terrae und Mycobacterium avium.
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der mykobakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Mycobacterium leprae MykobakterizidWirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Mykobakterien erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Tuberkulozidie: Wirksamkeit nur gegenüber M. tuberculosis (geprüft an M. terrae)
Mykobakterizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Für den Nachweis der mykobakteriziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14348).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Mykobakterizidie:
Mycobacterium terrae und Mycobacterium avium.
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der mykobakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Mycobacterium tuberculosis (inkl. MDR) TuberkulozidWirksamkeit gegen Mycobacterium tuberculosis
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Mykobakterien erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Tuberkulozidie: Wirksamkeit nur gegenüber M. tuberculosis (geprüft an M. terrae)
Mykobakterizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Mykobakterien
Für den Nachweis werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14348).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum Tuberkulozidie:
Mycobacterium terrae.
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der tuberkuloziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Mycoplasma pneumoniae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Mycoplasma genitalium BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Naegleria fowleri Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Neisseria meningitidis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Neisseria gonorrhoeae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Nipah-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Norovirus Begrenzt viruzid PLUSWirksamkeit gegen behüllte Viren sowie Noro, Rota- und Adenoviren
Für den Nachweis des Wirkungsspektrums begrenzt viruzid PLUS werden in Deutschland DVV/RKI-Methoden empfohlen (quantitative Suspensionsversuche; Hinweis: praxisnahe Prüfmethoden sind für Händedesinfektionsmittel noch nicht verfügbar).
Die auf europäischer Ebene erarbeiteten Normen (EN 14476) stellen Mindestanforderungen dar, während die Prüfung gemäß RKI/DVV aufgrund strengerer Vorgaben eine höhere Sicherheit für die Richtigkeit der Ergebnisse gewährleistet. Falls Produkte ausschließlich nach europäischen Normen getestet wurden, sollten gemäß des Arbeitskreises Viruzidie bestimmte Bedingungen berücksichtigt worden sein (z. B. insgesamt zwei unabhängige Tests mit Ermittlung des mittleren Konfidenzintervalls in den vorgegebenen Grenzen).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzt viruzid PLUS sind Adenoviren und murine Noroviren (MNV).
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2: pr EN 16777 ist geplant, DVV Carriertest (2012) liegt vor). oder ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Opisthorchis viverrini Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Orientia tsutsugamushi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Pantoea agglomerans BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Paracoccus yeei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Parainfluenzavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Parvovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Pediculus humanus capitis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Pediculus humanus corporis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Plasmodium spp. Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Pneumocystis jiroveci FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Poliovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Polyomavirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut oder wirksam gegenüber Polyomavirus
Prevotella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Prionen
Propionibacterium species BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Proteus mirabilis (inkl. ESBL/MRGN) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Proteus vulgaris BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Providencia rettgeri BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Providencia stuartii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Pseudomonas aeruginosa BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Pseudomonas spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Rabiesvirus / Tollwut-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Ralstonia spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Rhinovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Rickettsia prowazekii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Rickettsia typhi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Roseomonas gilardii BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Rötelnvirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Rotavirus Begrenzt viruzid PLUSWirksamkeit gegen behüllte Viren sowie Noro, Rota- und Adenoviren
Für den Nachweis des Wirkungsspektrums begrenzt viruzid PLUS werden in Deutschland DVV/RKI-Methoden empfohlen (quantitative Suspensionsversuche; Hinweis: praxisnahe Prüfmethoden sind für Händedesinfektionsmittel noch nicht verfügbar).
Die auf europäischer Ebene erarbeiteten Normen (EN 14476) stellen Mindestanforderungen dar, während die Prüfung gemäß RKI/DVV aufgrund strengerer Vorgaben eine höhere Sicherheit für die Richtigkeit der Ergebnisse gewährleistet. Falls Produkte ausschließlich nach europäischen Normen getestet wurden, sollten gemäß des Arbeitskreises Viruzidie bestimmte Bedingungen berücksichtigt worden sein (z. B. insgesamt zwei unabhängige Tests mit Ermittlung des mittleren Konfidenzintervalls in den vorgegebenen Grenzen).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzt viruzid PLUS sind Adenoviren und murine Noroviren (MNV).
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2: pr EN 16777 ist geplant, DVV Carriertest (2012) liegt vor). oder ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Salmonella Enteritidis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella Paratyphi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella Typhi BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Salmonella Typhimurium BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe) Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Sapovirus ViruzidWirksamkeit gegen Viren
Für den Nachweis der viruziden Wirkung werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 14476).
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Viruzidie: Poliovirus Typ 1, Adenovirus Typ 5
In Deutschland gilt nach den Leitlinien von DVV* und RKI** (abweichend zur EN 14476), dass zusätzlich die Wirksamkeit gegenüber dem Polyoma-Virus SV 40 sowie dem Vaccinia-Virus, Stamm Elstree belegt sein muss:
Hinweis zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren
Bei chemo-thermischen Desinfektionsverfahren fordern europäische und deutsche Normen für den Nachweis der Viruzidie eine Wirksamkeit gegenüber dem unbehüllten Parvovirus B19.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Schistosoma mansoni Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Serratia marcescens (inkl. ESBL/MRGN) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Shigella sonnei BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Sphingomonas species BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus aureus (inkl. MRSA, VRSA) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus capitis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus epidermidis (inkl. MRSE) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus haemolyticus BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus hominis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus lugdunensis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus pasteuri (inkl. MRSA, VRSA) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Staphylococcus saprophyticus BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Stenotrophomonas maltophilia BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Streptococcus pneumoniae (inkl. PRSP) BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Streptococcus pyogenes BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Streptococcus spp. BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Strongyloides stercoralis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Taenia solium Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Toxoplasma gondii Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Treponema pallidum BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Trichinella spiralis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Trichomonas vaginalis Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Trichophyton spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Trichosporon spp. FungizidWirksamkeit gegen Pilze und ihre Sporen
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der fungiziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Fungizidie: Candida albicans und Sporen von Aspergillus niger
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der fungiziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Trichuris trichiura Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Trypanosoma brucei gambiense Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Trypanosoma brucei rhodesiense Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Trypanosoma cruzi Spezielle parasitenwirksame Desinfektionsmittel erforderlichInaktivierung von Parasiten
Gängige chemische Desinfektionsmittel sind gegenüber den Dauerformen von Parasiten unwirksam. Die meisten organischen Verbindungen (z. B. Alkohole und Formaldehyde) können keine für die Praxis ausreichende Wirkung erzielen, da sie die komplex aufgebauten Hüllen nicht adäquat durchdringen.
Für die Inaktivierung von Parasiten und ihrer Dauerstadien sind daher parasiten-wirksame Desinfektionsmittel einzusetzen (DVG gelistet). Dabei handelt es sich in der Regel um Phenolderivate, welche aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften für den alltäglichen Gebrauch im humanmedizinischen Umfeld nicht zu empfehlen sind.
Usutu-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Vacciniavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Variolavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Varizella-Zoster-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Vibrio cholerae BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
West-Nil-Virus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Yersinia enterocolitica BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Yersinia pestis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Yersinia pseudotuberculosis BakterizidWirksamkeit gegen Bakterien
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum Bakterizidie sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).
Zikavirus Begrenzt viruzidWirksamkeit gegen behüllte Viren
Eine Beschreibung der Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren gibt es bisher lediglich in Deutschland nach den Leitlinien von DVV* und RKI**, jedoch nicht nach europäischen Normen. Hierzu werden in Deutschland in-vitro-Tests gefordert.
Prüfviren für das Desinfektionsmittelspektrum Begrenzte Viruzidie:
Vaccinia-Virus, Stamm Elstree, Bovine Viral Diarrhea Virus (BVDV)
Sowohl nach europäischen als auch nach nationalen Normen werden für den Nachweis in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1).
* Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von
Viruskrankheiten e. V.
** Robert Koch-Institut
Wurde ein klinisch relevanter Erreger nicht berücksichtigt, ergänzen wir diesen gern. Nutzen Sie für Ihre Anregungen bitte dieses Kontaktformular.