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Hygiene und Desinfektion
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Globally Harmonized System. Die Verordnung (EG) 1272/2008, auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) genannt, steht für eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dabei werden die Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgüter in ein einziges neues System überführt. Die CLP-Verordnung ersetzt die Regelungen der bisherigen EG-Stoffrichtlinie (67/548/EWG) und der EG-Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG). Die neue Einstufung und Kennzeichnung beinhaltet u.a. neue Gefahrenpiktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Die neue GHS-Verordnung wurde am 20.01.2009 verabschiedet. Es gelten Übergangsfristen für Stoffe (bis 01.12.2010) und Gemische (bis 01.06.2015).