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Hygiene und Desinfektion
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Vom RKI veröffentlichte Liste von Desinfektionsmitteln bzw. -verfahren, die bei behördlich angeordneten Entseuchungen nach § 18 des Infektionsschutzgesetzes zum Einsatz kommen und vom Robert Koch-Institut (RKI) auf Wirksamkeit sowie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. vom Umweltbundesamt (UBA) auf Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt geprüft wurden.
Zwischen der Desinfektionsmittel-Liste des RKI und der in erster Linie auf die laufende Desinfektion ausgerichteten Desinfektionsmittel- Liste des VAH bestehen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Prüfungsanforderungen sowie die in der Praxis anzuwendenden Konzentrationen und Einwirkzeiten der Produkte, insbesondere in den Angaben zur Flächen- und Instrumentendesinfektion.
Bei der Prüfung und Bewertung der Gebrauchsverdünnungen dieser Produkte wird mit erregerhaltigem Blut eine erhöhte Belastung für den Wirksamkeitsnachweis geprüft. Darüber hinaus gelten Mykobakterien aufgrund ihrer hohen Resistenz als Maßstab für die Listung im Wirkungsbereich A (Bakterien, Pilze). Somit ergeben sich für viele Wirkstoffgruppen in der Liste des RKI höhere Konzentrationsangaben und/oder Einwirkzeiten.