EN 374-2:2014: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration
Die EN 374-2:2014 legt das Prüfverfahren für die Luft- und Wasserdichtigkeitstests fest, um den Widerstand gegen die Penetration von Schutzhandschuhen durch gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen zu bestimmen, also dem Eindringen von Chemikalien/Mikroorganismen in den Handschuh aufgrund von Undichtigkeiten/durchlässigen Stellen.
EN 16523-1:2015: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien
Die EN 374-3:2003 wurde gestrichen und durch die EN 16523-1:2015 ersetzt. Die EN 16523:1:2015 definiert die Prüfverfahren zur Permeationsbeständigkeit gegen Chemikalien, also dem Bewegungsvorgang einer Chemikalie durch den Werkstoff des Schutzhandschuhs auf molekularer Ebene.
EN ISO 374-4:2013: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien
Laut Norm EN ISO 374-4:2013 ist für alle Schutzhandschuhe eine Degradationsprüfung obligatorisch. Die Degradation bezeichnet die Veränderung des Handschuhmaterials in Kontakt mit einer Chemikalie, wie z. B. durch Versprödung, Schrumpfung oder Quellung. Der Widerstand gegen Degradation soll für jede in der Kennzeichnung angegebene Chemikalie durchgeführt werden.
EN ISO 374-5:2016: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen
Die EN ISO 374-5:2016 legt die Leistungsanforderungen an Schutzhandschuhe in Bezug auf Risiken durch Mikroorganismen, wie Bakterien, Viren oder Pilzen, fest. Gemäß der Norm müssen Schutzhandschuhe, die vor Viren schützen, zusätzlich einen Penetrationstest gemäß ISO 16604:2004 erfüllen.
Die Kennzeichnung auf der Verpackung von Schutzhandschuhen, die gegen Bakterien und Pilze bzw. gegen Bakterien, Pilze und Viren schützen: