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Hygiene und Desinfektion
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Ist eine behördlich angeordnete Entseuchung gemäß § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durchzuführen, beispielsweise aufgrund eines Ausbruchs, müssen Desinfektionsmittel und Verfahren der Desinfektionsmittelliste des Robert Koch-Instituts (RKI) verwendet werden. Desinfektionsmittel und Verfahren auf dieser Liste genügen den hohen Auflagen des RKI hinsichtlich Wirksamkeit sowie den Anforderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. vom Umweltbundesamt (UBA) in Sachen Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt.
Die Wirksamkeit eines Desinfektionsmittels wird durch das RKI anhand Sachverständigengutachten auf Basis vorgegebener Methoden und / oder eigener Untersuchungen geprüft. Aufnahme in die Liste finden somit nur Mittel und Verfahren, die sowohl hinreichend wirksam, als auch unbedenklich gegenüber Gesundheit und Umwelt eingestuft werden.
Auf dem neuesten Stand: Die neue Ausgabe der Desinfektionsmittelliste des RKI erschien im Oktober 2017. Welche Änderungen vorgenommen wurden, finden Sie hier.
Diese Informationen sind neu im Vorwort der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (2017
Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren
Stand: 31. Oktober 2017 (17. Ausgabe)