Bis 2024 können Hersteller Hände-Desinfektionsmittel, die ausschließlich alte Wirkstoffe enthalten, in einem kostenfreien Anzeigeverfahren bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Biozid-Produkt anmelden und auf den Markt bringen. Das Produkt wird damit online bei der BAuA angezeigt und erhält eine Kennnummer. Prüfungen hinsichtlich der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit finden bei diesem Verfahren nicht statt.
Wird ein Hände-Desinfektionsmittel dagegen in dem anspruchsvollen Zulassungsverfahren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Arzneimittel zugelassen, unterliegt es engmaschigen Prüfungen. Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit werden regelmäßig kontrolliert. Daher müssen in deutschen Gesundheitseinrichtungen professionell eingesetzte Hände-Desinfektionsmittel als Arzneimittel zugelassen sein.
Die Zusammenfassung einer wissenschaftlichen Studie zur rechtlichen Einstufung von Desinfektionsmitteln finden Sie im Bereich SCIENCE.
Wir bieten Ihnen 41 Stunden die Woche wissenschaftlich fundierte, maßgeschneiderte Beratung zu Ihren Hygienethemen.
Tel.: +49 (40)-54 00 6 -111
Fax: +49 (40)-54 00 6 - 777
E-Mail: contact[at]bode-science-center.com
Telefonisch erreichen Sie uns:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr